Heide-Böcke Satzung
§ 1 – Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen Heide-Böcke.
- Der Verein hat seinen Sitz in Colbitz , angeschlossen in Magdeburg und Dolle.
§2 – Zweck , Aufgaben und Grundsätze
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Unterstützung des 1.FC Magdeburg (im folgenden 1.FCM) insbesondere in Fragen der Fanbetreuung und Vereinsarbeit, bei der Traditionspflege des 1.FCM.
- Förderung des Ansehens der Fans des 1.FCM.
- Förderung des Zusammenwirkens der Fans des 1.FCM durch Aktionen und Veranstaltungen jeglicher Art.
- Der Verein hat seinen Sitz in Colbitz , angeschlossen in Magdeburg und Dolle.
§3 – Vereinsvermögen
- Die Mitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei Ihren Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Verein fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§4 – Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Verein gerichteter Antrag erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern der schriftlichen Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter(s) bedarf. Über die Aufnahme als Vereinsmitglied entscheidet der Vorstand innerhalb von maximal 4 Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrages. Die Ablehnung ist dem Bewerber schriftlich bekannt zu geben, sie bedarf keiner Begründung.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahmebestätigung. Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen der DER Satzung und der Ordnungen am Vereinsleben teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benutzen. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Ansehen und die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu vermeiden, was das Ansehen und den Zweck des Vereins schädigen bzw. gefährden kann. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen dieser Satzung und die Ordnung des Vereins, sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Organe des Vereins zu befolgen.
- Die Mitglieder haben entsprechend der Regelung der Satzung Beiträge zu bezahlen.
- Erwachsene : 24,-€ pro Jahr
- Kinder und Jugendliche: 6,-€ pro Jahr
- Kinder unter 6 Jahren : beitragsfrei.
§5 – Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss zum jeweiligen nächst folgenden 30.06. oder 31.12..
- Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied all in seiner Verfahrung befindlichen, dem Verein gehörenden Gegenstände und Unterlagen an den Vorstand herauszugeben.
- Der Ausschluss aus dem Fanclub kann durch den Vorstand erfolgen:
- bei Vereinsschädigenden Verhalten
- bei Vereinsschädigenden Verhalten
$6 – Mitgliederversammlung
- Oberstes Organ des Fanclubs ist die Mitgliederversammlung. Sie besteht aus allen wahlberechtigten Mitgliedern. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres haben alle aktiven und passiven Mitglieder Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
- Die Mitgliederversammlung ist zuständig für :
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer
- Wahl des Vorstandes
- Satzungsänderungen
- Beschlussfassungen
§7 – Der Vorstand
- Die Mitgliederversammlung ist zuständig für :
- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Schatzmeister
- dem stellvertretenden Schatzmeister
- dem Verantwortlichen für Reisetätigkeiten (Reiseleiter)
- dem Schriftführer
- dem Verantwortlichen für Sport (Trainer)
- dem Verantwortlichen für Kommunikationsarbeit
§8 – Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung wurde in diese Form am 09.10.2009 auf der MV der Heide-Böcke beschlossen und trat somit am 09.10.2009 in Kraft.
Colbitz den 09.10.2009
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